Krankenkassenbeiträge Infos und Tipps

Gesetzliche Krankenkasse

Das Sozialgesetzbuch Römisch 5 ist es, welches Ihnen als Bundesbürger Sicherheit gibt. Auch wenn Sie noch unter 4.162 Euro im Monat verdienen. Dann nämlich fallen Sie in die “Pflicht”, sich krankenzuversichern. Eigentlich ist es viel eher ein durchdachter Selbstschutz – diese sogenannte “Pflicht”, die der Gesetzgeber den Arbeitnehmern, Studenten, Arbeitslosen und Rentnern aufgibt. Ein Schutz für die gesamte, auch mehrköpfige Familie, selbst für Kinderkrankheiten, nur weil Sie als Hauptverdiener selbst und allein (auch wenn Sie Student sind) monatlich Krankenkassenbeiträge zahlen, die Sie von der Steuer wieder absetzen können: Hier gilt das Bürgerentlastungsgesetz.

Unabhängig von Rang, Lohn, Status – jeder zahlt denselben Anteil von 14,9 % von seinem Einkommen an seine Kasse. Die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber – ebenfalls das (paritätische) Merkmal eines Sozialstaates, der Ihre Gesundheit, den Menschen im Allgemeinen und die Gleichberechtigung aller mit als höchste Güter ernst nimmt.

Auch – unabhängig vom Einkommen – haben Sie als gesetzlich Versicherter das Recht, angeleitet über sich und Ihren Körper zu lernen: Selbst das Rauchen aufzugeben, obwohl man es besser weiß, mag schwer sein. Entwöhnungskurse zahlt die Krankenkasse. Soweit nur eines vieler Beispiele.

Die als staatliches Instrument begründeten Krankenkassen weisen hin, beraten, begleiten: Nichts, was das Leben mit sich brächte, bliebe unbeachtet – jedes Anliegen, das Ihre Gesundheit mit sich bringt, ist hier wichtig. So werden auch Arbeitslose oder Rentner nicht selbst mehr zur Beitragskasse gebeten, weil Rücksicht auf ihre Situation genommen wird – ohne dass sie den Schutz ihrer Würde verlieren. Und jeder, der pflichtversichert sein darf, hat das volle Recht – im Ernstfall –, keinem medizinischen Vorteil nachzustehen, den unsere Zeit mit sich gebracht hat. Und noch etwas: Krankenkassen geben – im Umlageprinzip – das an Geld aus, was sie einnehmen. Mehr nicht. Und auch nicht weniger.

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